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BVerwG, 06.08.1982 - 6 B 48.82 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 01.03.1982 - W 5 K 80 A.0351
- BVerwG, 06.08.1982 - 6 B 48.82
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81
Anwaltsverschulden
Auszug aus BVerwG, 06.08.1982 - 6 B 48.82
Auch hat das Bundesverfassungsgericht inzwischen über die in der Beschwerdebegründung erwähnte Vorlage des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 4. Juni 1981 (NJW 1982, 541) entschieden und festgestellt, daß § 173 VwGO, § 85 Abs. 2 ZPO auch insoweit mit dem Grundgesetz, insbesondere mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, vereinbar sind, als es um die Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist im verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren geht (Beschluß vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 -). - BVerwG, 25.03.1968 - VIII B 7.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.08.1982 - 6 B 48.82
In Webrpflichtsachen, zu denen auch die Kriegsdienstverweigerungssachen gehören, können nach § 34 Abs. 2 Satz 1 VPflG Mängel des Verfahrens des Verwaltungsgerichts nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision und - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - nicht mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gerügt werden; das gilt selbst dann, wenn in einer Verfahrensfrage die Zulassungsgründe der Rechtsgrundsätzlichkeit oder der Abweichung gegeben wären (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 29, 226 [229] und Beschluß vom 20. August 1980 - BVerwG 6 B 89.80 -). - BVerwG, 14.02.1979 - 6 B 12.79
Zulässigkeit der Umdeutung einer Rechtsmittelerklärung
Auszug aus BVerwG, 06.08.1982 - 6 B 48.82
Die Nichtzulassungsbeschwerde kann auch nicht in eine Revision umgedeutet werden; eine Rechtsmittelerklärung oder -begründung, die von einem Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten abgegeben wird, ist einer Umdeutung nicht zugänglich (vgl. Beschluß vom 14. Februar 1979 - BVerwG 6 B 12.79 - mit Nachweisen).
- BVerwG, 20.08.1980 - 6 B 89.80
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulässigkeit einer isolierten …
Auszug aus BVerwG, 06.08.1982 - 6 B 48.82
In Webrpflichtsachen, zu denen auch die Kriegsdienstverweigerungssachen gehören, können nach § 34 Abs. 2 Satz 1 VPflG Mängel des Verfahrens des Verwaltungsgerichts nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision und - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - nicht mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gerügt werden; das gilt selbst dann, wenn in einer Verfahrensfrage die Zulassungsgründe der Rechtsgrundsätzlichkeit oder der Abweichung gegeben wären (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 29, 226 [229] und Beschluß vom 20. August 1980 - BVerwG 6 B 89.80 -). - VG Stuttgart, 04.06.1981 - A 14 K 865/80
Verwaltungsgerichtliches Verfahren zur Anerkennung als Asylberechtigter; …
Auszug aus BVerwG, 06.08.1982 - 6 B 48.82
Auch hat das Bundesverfassungsgericht inzwischen über die in der Beschwerdebegründung erwähnte Vorlage des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 4. Juni 1981 (NJW 1982, 541) entschieden und festgestellt, daß § 173 VwGO, § 85 Abs. 2 ZPO auch insoweit mit dem Grundgesetz, insbesondere mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, vereinbar sind, als es um die Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist im verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren geht (Beschluß vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 -). - BVerwG, 22.05.1981 - 6 B 41.81
Rechtsanwalt - Verschulden - Kriegsdienstverweigerungsverfahren
Auszug aus BVerwG, 06.08.1982 - 6 B 48.82
Davon abgesehen ist in der Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt, daß die Vorschrift des § 85 Abs. 2 ZPO gemäß § 173 VwGO auch in Kriegsdienstverweigerungssachen Anwendung findet (vgl. Beschluß von 22. Mai 1981 - BVerwG 6 B 41.81 - [DÖV 1981, 838 = NVwZ 1982, 35] und den im Anschluß an jenes Verfahren gemäß § 93 a BVerfGG ergangenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1981 - 2 BvR 696/81 -).