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   BVerwG, 06.08.1982 - 6 B 48.82   

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https://dejure.org/1982,4565
BVerwG, 06.08.1982 - 6 B 48.82 (https://dejure.org/1982,4565)
BVerwG, Entscheidung vom 06.08.1982 - 6 B 48.82 (https://dejure.org/1982,4565)
BVerwG, Entscheidung vom 06. August 1982 - 6 B 48.82 (https://dejure.org/1982,4565)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1982 - 6 B 48.82
    Auch hat das Bundesverfassungsgericht inzwischen über die in der Beschwerdebegründung erwähnte Vorlage des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 4. Juni 1981 (NJW 1982, 541) entschieden und festgestellt, daß § 173 VwGO, § 85 Abs. 2 ZPO auch insoweit mit dem Grundgesetz, insbesondere mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, vereinbar sind, als es um die Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist im verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren geht (Beschluß vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 -).
  • BVerwG, 25.03.1968 - VIII B 7.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1982 - 6 B 48.82
    In Webrpflichtsachen, zu denen auch die Kriegsdienstverweigerungssachen gehören, können nach § 34 Abs. 2 Satz 1 VPflG Mängel des Verfahrens des Verwaltungsgerichts nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision und - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - nicht mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gerügt werden; das gilt selbst dann, wenn in einer Verfahrensfrage die Zulassungsgründe der Rechtsgrundsätzlichkeit oder der Abweichung gegeben wären (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 29, 226 [229] und Beschluß vom 20. August 1980 - BVerwG 6 B 89.80 -).
  • BVerwG, 14.02.1979 - 6 B 12.79

    Zulässigkeit der Umdeutung einer Rechtsmittelerklärung

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1982 - 6 B 48.82
    Die Nichtzulassungsbeschwerde kann auch nicht in eine Revision umgedeutet werden; eine Rechtsmittelerklärung oder -begründung, die von einem Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten abgegeben wird, ist einer Umdeutung nicht zugänglich (vgl. Beschluß vom 14. Februar 1979 - BVerwG 6 B 12.79 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 20.08.1980 - 6 B 89.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulässigkeit einer isolierten

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1982 - 6 B 48.82
    In Webrpflichtsachen, zu denen auch die Kriegsdienstverweigerungssachen gehören, können nach § 34 Abs. 2 Satz 1 VPflG Mängel des Verfahrens des Verwaltungsgerichts nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision und - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - nicht mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gerügt werden; das gilt selbst dann, wenn in einer Verfahrensfrage die Zulassungsgründe der Rechtsgrundsätzlichkeit oder der Abweichung gegeben wären (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 29, 226 [229] und Beschluß vom 20. August 1980 - BVerwG 6 B 89.80 -).
  • VG Stuttgart, 04.06.1981 - A 14 K 865/80

    Verwaltungsgerichtliches Verfahren zur Anerkennung als Asylberechtigter;

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1982 - 6 B 48.82
    Auch hat das Bundesverfassungsgericht inzwischen über die in der Beschwerdebegründung erwähnte Vorlage des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 4. Juni 1981 (NJW 1982, 541) entschieden und festgestellt, daß § 173 VwGO, § 85 Abs. 2 ZPO auch insoweit mit dem Grundgesetz, insbesondere mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, vereinbar sind, als es um die Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist im verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren geht (Beschluß vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 -).
  • BVerwG, 22.05.1981 - 6 B 41.81

    Rechtsanwalt - Verschulden - Kriegsdienstverweigerungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1982 - 6 B 48.82
    Davon abgesehen ist in der Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt, daß die Vorschrift des § 85 Abs. 2 ZPO gemäß § 173 VwGO auch in Kriegsdienstverweigerungssachen Anwendung findet (vgl. Beschluß von 22. Mai 1981 - BVerwG 6 B 41.81 - [DÖV 1981, 838 = NVwZ 1982, 35] und den im Anschluß an jenes Verfahren gemäß § 93 a BVerfGG ergangenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1981 - 2 BvR 696/81 -).
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